FAQ - Antworten auf die wichtigsten Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Solarbundesliga. Diese Seite wird laufend erweitert, sollten Sie eine Antwort vermissen, senden Sie uns bitte eine eMail an info@solarbundesliga.de.

> Kann ich auch Schätzungen melden?
> Wie komme ich an die Daten meiner Kommune?
> Wann ist der Meldeschluss für die Solarbundesligasaison?
> Wie groß soll ein Ortsteil mindestens sein?
> Nach welcher Formel berechnen sich die Punkte?
> Was ist mit Großanlagen?
> Was ist der Unterschied zwischen Kollektoren und Absorbern?
> Wie gebe ich Röhrenkollektoren an?
> Wird solare Klärschlammtrocknung berücksichtigt?

Antworten

Kann ich auch Schätzungen melden?

Nur gesicherte Mindest-Zahlen kommen in die Wertung – keine Schätzwerte oder unsichere Hochrechnungen. Beispiel: Liegen in einem Ort genaue Zahlen aus einem kommunalen Förderprogramm vor, so können Sie diese Zahlen verwenden. Im Bereich Solarstrom können Ihnen in der Regel die Netzbetreiber die Gesamtleistung aller Anlagen und auch die Leistung der Großanlagen über 1 Megawatt nennen. Als zweite gute Quelle kommt die Bundesnetzagentur in Betracht.

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Wie komme ich an die Daten meiner Kommune?

Eine gute Quelle für Zahlen zur Solarwärme ist das Marktanreizprogramm des Bundes, denn sehr viele Anlagenbetreiber haben diese Förderung genutzt. Einfach abgefragt werden können diese Daten über www.solaratlas.de. Auf der vom Bundesverband Solarwirtschaft herausgegebenen Internetseite können die kumulierten Quadratmeter Solarthermie-Fläche nach Postleitzahlen zu frei wählbaren Terminen ausgewertet werden (je Postleitzahl kostet dies lediglich 0,16 Euro - für einen Ort mit nur einer Postleitzahl erhalten Sie also zum Beispiel zum Stichtag 31.12. die gesamte über das Marktanreizprogramm geförderte Fläche).

Im Bereich Solarstrom akzeptieren wir die Angaben im PV-Anlagenregister der Bundesnetzagentur, auch wenn es dort vereinzelt Fehler gibt. Die Daten finden Sie hier.

Eine weitere Quelle für Erneuerbare-Energien-Anlagen ist das von den Übertragungsnetzbetreibern geführte Anlagenstammregister. Allerdings fehlt Ihnen, wenn Sie auf diese Daten zugreifen, das vergangene Jahr. Ein aktuelles Anlagenregister wird bis zum jeweiligen Meldeschluss der Solarbundesliga nicht vorliegen. Diese Quelle ist vor allem für ältere Anlagen, die vor 2009 errichtet wurden, geeignet. Die Daten sind als CSV-Datei hier abrufbar.

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Wann ist der Meldeschluss für die Solarbundesligasaison?

Der Meldeschluss für die Solarbundesliga ist der 1. Mai eines jeden Jahres. Im Jahr 2018 wurde er auf den 18. Mai verlängert. Er wurde so gewählt, dass auf die von der Bundesnetzagentur zum 1. Februar vorgelegten Daten zurückgegriffen werden kann. Sie haben also ausreichend Zeit, um die Daten auszuwerten. Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl Zahlen für das gerade abgelaufene Jahr als auch für das Vorjahr melden müssen, um eine hohe Punktzahl zu erreichen. Beispiel 2017: Nennen Sie uns bitte jeweils die kumulierten Zahlen in den Bereichen Solarstrom und möglichst auch Solarthermie zum 31.12.2016 und zum 31.12.2015.

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Wie groß soll ein Ortsteil mindestens sein?

Ortsteile und Weiler können ab einer Größe von 100 Einwohnern erfasst werden. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn geschlossene Weiler eine starke Identität als eigenständiger Ortsteil aufweisen und nicht sinnvoll zu größeren Ortsteilen zusammen zu fassen sind, können auch kleinere Ortsteile teilnehmen. Ihre Einwohnerzahl wird zur Berechnung des Punktestandes in der Ortsteilliga auf 100 aufgerundet. Abgelegene Einzelhöfe oder Gewerbegebiete in denen sich einzelne Wohnhäuser von Unternehmern befinden, werden typischerweise nicht als eigenständiger Ortsteil im Sinne der Ausnahmeregel gesehen.

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Nach welcher Formel berechnen sich die Punkte?

Grundsätzlich gibt es je Watt Leistung pro Einwohner einen Punkt. Die Solarstromanlagen melden Sie uns bitte in Kilowatt. Bei den Solarwärmeanlagen nennen Sie uns bitte die Quadratmeterzahl - sie wird automatisch in Leistung umgerechnet (Bei verglasten Kollektoren sind es je Quadratmeter/Einwohner 700 Punkte, bei unverglasten Kollektoren je Quadratmeter/Einwohner 490 Punkte).

Die in einem Jahr installierten Anlagen zählen allerdings mehr als die zuvor errichteten. Die aktuelle Leistung zählt doppelt. Alle Vorjahre werden dagegen nur einfach mit dem jährlichen Durchschnittswert gerechnet (dabei wird das Jahr 2000 als Basis verwendet, es werden aber auch zuvor installierte Anlagen mitgezählt).

Ein Beispiel: Bis Ende 2015 wurden in einer Kommmune insgesamt 1500 Kilowatt Leistung installiert. Das sind 1.500.000 Watt. Der Durchschnittswert für ein einzelnes Jahr liegt hier bei 1.500.000:15 = 100.000 Watt Leistung. Die Kommune hat 1000 Einwohner. Daher bekommt sie für die Bestandsanlagen im Bereich Solarstrom 100 Punkte. Im gerade abgelaufenen Jahr wurden 100 kW = 100.000 Watt installiert. Dieser Wert wird auf 200.000 Watt verdoppelt. Die Kommune erhält dafür 200 Punkte.

Im Bereich Solarwärme wird genauso verfahren.

Für die Bonuspunkte ist es wichtig, sowohl Solarstrom- als auch Solarwärmeanlagen zu errichten. Sie berechnen sich aus der Formel: zweimal die Wurzel aus (Punkte Solarstrom mal Punkte Solarwärme).

Hierzu zwei Beispiel: Eine Kommune erhält im Bereich Solarstrom 500 Punkte, aber keinen im Bereich Solarwärme. Laut der Formel gibt es dann keine Bonuspunkte. Wenn die Kommune in beiden Bereichen 500 Punkte hat, so kann aus 500 mal 500 = 250.000 die Wurzel gezogen werden. Das ist in diesem Fall 500. Mal 2 gerechnet kommt man so auf 1000 Bonuspunkte.

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Was ist mit Großanlagen?

Im Bereich Solarwärme zählen Großanlagen vollständig, weil die erzeugte Wärme auf jeden Fall in der Kommune bleibt.

Im Bereich Solarstrom zählen die Großanlagen nicht voll. Die Kappung der Punkte hat sich 2017 geändert. Jetzt gilt: Mit allen Großanlagen ab 1 Megawatt lassen sich maximal so viele Punkte gewinnen wie mit allen kleinen Anlagen.

Dazu zwei Beipiele: Eine Gemeinde mit 100 Einwohner hat PV-Anlagen mit 50 kW Leistung installiert. Nun errichtet ein Investor auf der Gemeindefläche eine 10-Megawatt-Anlage. Punkte können dafür jedoch nur für nochmals 50 kW gesammelt werden.

In einer anderen Kommune mit 10.000 Einwohner, die schon PV-Anlage mit 1000 kW Leistung errichtet hat, wird eine Großanlage mit 1000 kW errichtet. Diese Anlage fließt dann komplett in die Punktewertung ein, weil die Leistung der Großanlage der der Kleinanlagen entspricht.

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Was ist der Unterschied zwischen Kollektoren und Absorbern?

Wir unterscheiden die beiden Bereiche sprachlich. Mit Kollektoren sind verglaste solarthermische Anlagen gemeint, wie sie in der Regel auf Hausdächern zu finden sind; wir unterscheiden nicht zwischen Flach- und Röhrenkollektoren, obwohl letztere in der Regel (aber nicht immer) leistungsfähiger sind. Wir wollen so den Aufwand für die Datenerhebung reduzieren.

Unter Absorbern verstehen wir unverglaste Kollektoren, wie sie häufig in Schwimmbädern verwendet werden. Für die Absorberfläche gibt es weniger Punkte, weil die unverglasten Anlagen nicht so leistungsfähig sind.

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Wie gebe ich Röhrenkollektoren an?

In der Solarbundesliga gibt es für die Röhrenkollektoren keinen speziellen Umrechnungsfaktor. Es wird auch hier einfach die Fläche genommen, die der Kollektor auf Dach oder Fassade einnimmt. Hier folgt die Liga dem Marktanreizprogramm, bzw. auch den offiziellen Statistiken des BAFA.

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Wird solare Klärschlammtrocknung berücksichtigt?

Klärschlammtrocknung ist eine sinnvolle Anwendung der Solarenergie. Allerdings werden Trocknungsflächen innerhalb der Solarbundesliga wegen mangelnder Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt.

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