N E W S 3HERBST 2012kom..Solarthemen Vermarktung von Solarstrom wird Thema für Kommunen Mit dem rückwirkend seit 1. April dieses Jahres geltenden Erneu- erbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde das so genannte „Mark- tintegrationsmodell“ eingeführt. Es betrifft alle seit dem 1. April auf oder an Gebäuden installierten Solaranlagen mit einer Leis- tung zwischen 10 und 1000 Kilowatt, also auch Anlagen auf kommunalen Gebäuden. Mit dieser Neuregelung werden nur noch 90 Prozent des erzeugten Stroms laut EEG vergütet. Für die rest- lichen 10 Prozent müssen die Betreiber selbst nach einer Vermarktungsmöglichkeit suchen. Bis zum 1. Januar 2014 gilt eine Übergangsfrist – allerdings sollten bei neuen Anlagen schon die Anforderungen auf techni- scher Seite berücksichtigt werden. Um sowohl die erzeugte als auch die eingespeiste Solarstrommenge messen zu können, ist ein zweiter Zähler erforderlich. Wie aufwändig dies ist, hängt vom Netzbetreiber ab. Manchen reicht ein Zähler, der auf der Hut- schiene im Verteilerkasten befestigt wird, oder eventuell sogar die Zählung im Wechselrichter. Neben der Vermarktung kommt auch der Eigenverbrauch in Frage. Dies ist für die Gebäudeeigentümer, die den Strom auch selbst nutzen, eine einfache und in der Regel lohnende Maßnah- me. Wenn zum Beispiel auf einer Schule eine Solarstromanlage ei- ner Genossenschaft installiert ist, so darf sie den Strom auch an die Schule bzw. die Gemeinde verkaufen. Das kann sich für beide lohnen: Die Schule erhält den Strom etwas billiger – und die Genossenschaft kann die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Eine freie Vermarktung von Strom aus relativ kleinen Anlagen wird sich wohl nicht lohnen. Und wer sich gar nicht darum kümmert, erhält lediglich den an der Börse ermittelten Marktwert vom Netzbetreiber, der derzeit bei etwa 4 bis 5 Cent/kWh liegt. Bei der Gestaltung des Stromliefervertrages sollte allerdings berücksich- tigt werden, dass auch für den so gelieferten Solarstrom die EEG- Umlage an den Netzbetreiber zu entrichten ist. AWi π Der Text des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes kann ebenso wie eine Erläuterung des „Marktintegrationsmodells“ auf der vom Bundesumwelt- ministerium erstellten Internetseite www.erneuerbare-energien.de unter „Gesetze/Verordnungen“ nachgelesen werden. Windrad statt Schweinestall Laut einem Beschluss des niedersächsischen Oberverwaltungs- gerichtes (0VG) vom 16. Juli 2012 (Az. 12 LA 105/11) muss es ein Landwirt aufgrund des Prioritätsprinzips hinnehmen, wenn die in der Realisierung ihrer Planungen schnellere Windkraft- betreiberin „die Umsetzung der Planungen des Klägers erschwe- re oder sogar unmöglich mache“. Der Landwirt hatte befürchtet, dass die 330 Meter von seinem Hof entfernt geplante Anlage die Freiräume für weitere Geräuschemissionen und damit die Ent- wicklungsmöglichkeiten seines Betriebes einschränken würde. Nach Ansicht der Rechtsanwältin Dr. Isabella Toscano von der Kanzlei Kapellmann und Partner macht das Urteil Kommunen klar, dass sie bei der Ausweisung von Windkraftgebieten auch mögliche spätere Entwicklungen bedenken sollten. Sonst beste- he die Gefahr, „dass Betriebe die Region bei nicht mehr gegebener Erweiterungsmöglichkeit verlassen könnten.“ baf π Foto:BerlinerEnergieagentur Regierung fördert drei ländliche Regionen Das Bundeslandwirtschaftsministerium sucht Regionen, die den Anteil erneuerbarer Energien von bisher unter 40 Prozent in den nächsten 3 bzw. 5 Jahren auf 60 Prozent steigern wollen. Bewerber können ihre innovativen Konzepte bis zum Stichtag 31.12.2012 einreichen. Die drei besten Vorschläge werdenmit jebiszu1,2MillionenEurogefördert. www.fnr.de π 78000 Euro EU-Mittel für Kunstprojekt Das Projekt „energy-in-art“ der Bioenergieregion Bayreuth wird mit Mitteln des EU-Programms LEADER in Höhe von 78000 Eu- ro gefördert. Großskulpturen und „Energiekunstworkshops“ sollen dazu anregen, sich mit der Energiewende zu befassen. www.energy-in-art.de, www.bioenergieregion-bayreuth.de π Rheinland-Pfalz unterstützt „Energiewerkstatt“ „Wie beteilige ich mich an einer Energiegenossenschaft?“, „Wie nutze ich den auf meinem Dach produzierten Solarstrom selbst?“ Das sind zwei Fragen, die eine „Energiewerkstatt“ er- örtern soll. Das Veranstaltungskonzept wird bis zum 30. Juni 2013 an sechs Pilotvolkshochschulen erprobt und soll danach in ganz Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Das Wirtschafts- ministerium fördert das Projekt mit 50000 Euro. www.mwkel.de π Kommunalrichtlinie erreicht 18 Prozent der deutschen Kommunen Von 2008 bis März 2012 erhielten im Rahmen der Kommu- nalrichtlinie 2188 Projekte 128 Millionen Euro an Fördergel- dern. Die im August 2012 veröffentlichte Evaluation der Richt- linie betont, dass nun „die Umsetzungswahrscheinlichkeit der geförderten Konzepte erhöht werden muss“. Dafür müsse die Finanzierung der Maßnahmen erleichtert werden. www.bmu-klimaschutzinitiative.de π F Ö R D E R N O T I Z E N