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Solarthemen:kom 4/2012

W I N D K R A F T HERBST 2012kom..Solarthemen kommunaler Eigenregie nal GmbH“ weiß, dass in der Vergan- genheit nicht wenige Windparks die angestrebten Eigenkapitalrenditen von mindestens 6-8 Prozent verfehlt haben. Er berät Kommunen bei der Realisierung von Windparks und wünscht sich, dass sie das Thema sachlich angehen. „Manche sehen nur noch das Geld, das sich damit verdienen lässt.“ Trotz erwartbarer Einnahmen sollten sie beispielsweise aber auch berücksichtigen, wie sich der Bau von zehn Windrädern auf ein Naherholungsgebiet auswirke. „Bei uns gibt es einen übergrei- fenden Konsens, dass der Windpark im Sinne der Gemeinde ist“, weiß Willi Bayer die Monsheimer Verbandsge- meinde hinter sich. Im Gegensatz zu Pegnitz, wo die Stadt einen von der Regensburger Ostwind-Gruppe reali- sierten Windpark für etwa 22 Millio- nen Euro übernimmt, beschränkt sich das Engagement der Monshei- mer nicht auf den Betrieb des geplan- ten 16-MW-Windparks: Auch die Pro- jektierung haben sich die Rheinland- Pfälzer nicht aus der Hand nehmen lassen. Unter anderem haben sie das Genehmigungsverfahren begleitet, den Kauf der Windräder europaweit ausgeschrieben, mit Anbietern und Stromversorgern verhandelt. Kaufvertrag unterschrieben Kürzlich hat Ralph Bothe, Bürger- meister und Vorsitzender des EPM- Verwaltungsrates, den Kaufvertrag über die fünf Anlagen des Typs R 3.2 M von REpower unterschrieben. Sie kosten etwa 21 Millionen Euro und sind die größte Einzelinvestition in der Geschichte der Verbandsgemein- de. Die Möglichkeit, eine AöR zu gründen, haben rheinland-pfälzische Kommunen seit der Reform des Ge- meindewirtschaftsrechtes im Jahre 1998. Den zwei Organen einer AöR, dem Vorstand und dem Verwaltungs- rat, sind klare Kompetenzen zuge- ordnet: Während der Vorstand die AöR leitet und nach außen vertritt, überwacht der Verwaltungsrat und entscheidet in bestimmten Fällen. „In der Energiewirtschaft muss man schnell handlungsfähig sein“, sagt Dr. Stefan Meiborg vom Ge- meinde- und Städtebund Rheinland- Pfalz. Das gehe besser außerhalb all- gemeiner Verwaltungsprozesse. „Die AöR stellt die kommunale Hand- lungsfähigkeit sicher“, so Meiborg. Sie vereinbare die Vorteile eines Ei- genbetriebes und die einer Kapitalge- sellschaft. In Hessen nur mit Privaten In Hessen wäre ein Projekt nach Monsheimer Muster nicht möglich. Hier sieht die novellierte Hessische Gemeindeordnung (HGO) seit Ende 2011 vor, dass sich Kommunen „auf dem Gebiet der Erzeugung, Speiche- rung und Einspeisung erneuerbarer Energien“ nicht alleine, sondern nur unter Beteiligung privater Dritter be- tätigen dürfen. Die drei Chattengau- Kommunen Edermünde, Gudens- berg und Niedenstein sowie die Stadt Baunatal wollen daher für ihren ge- planten interkommunalen Windpark eine Betreiber-Gesellschaft bilden, der auch die örtliche Genossen- schaftsbank, eine Bürger-Energiege- nossenschaft und das kommunale Energieversorgungsunternehmen Ver- bands-Energie-Werk Korbach (VEW) angehören sollen. Etwa 25 Millionen Euro sollen in die fünf geplanten Windkraftanlagen auf dem Langen- berge investiert werden. „Gerade haben wir uns auf der Messe Husum Wind mit Herstellern getroffen und uns in- formiert“, sagt Ralf Lengemann von der Stadt Gudensberg, der das Pro- jekt mit dem Arbeitstitel „Windpark Langenberge“ koordiniert. Lenge- mann: „Wir wollen nicht ein Pla- nungsbüro alles selber entscheiden lassen.“ Wer die Projektierung über- nehme, stehe derzeit noch nicht fest, sagt der Leiter des Fachbereichs Bau- en. Bauleitplanung zu wenig „Bis vor kurzem haben sich die Kom- munen meist auf die Bauleitplanung beschränkt und bei eigenen Flächen von Pachterlösen profitiert“, sagt Be- rater Dr. Ingo Ewald. „Heute wollen manche den Prozess der Projektent- wicklung verstärkt selbst steuern.“ Für juristische, technische und wirt- 7 Foto:HerbertGrabe/Ostwind

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