4 HERBST 2012kom..Solarthemen F Ö R D E R U N G Visualisierung geschenkt: 2400 Euro jetzt für alle Erneuerbaren Displays, die den Ertrag von Erneuerbare-Energien-Anlagen visua- lisieren, werden jetzt in öffentlichen Einrichtungen auch für stromerzeugende Techniken wie Photovoltaik oder Windkraft vom Bund bezuschusst. Bislang galt die Förderung aus dem Marktan- reizprogramm (MAP) nur für Wärmetechniken wie Solarthermie oder Holzheizungen. Der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Arnold Wallraff erklärt: „Der Zuschuss beträgt bis zu 2400 Euro und deckt damit einen Großteil der Investitionskosten ab. Die Förderung gilt außerdem nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende regene- rative Anlagen.“ Neuerdings sind die Monitore und Anzeigetafeln in allen öffentlichen Einrichtungen kommunaler oder gemeinnüt- ziger Träger förderfähig. Früher galt dies nur für Schulen, Univer- sitäten oder Kirchen. Durch die neue Richtlinie des Marktanreiz- programms wurde dies erweitert, so dass jetzt auch Displays in Rathäusern, Mehrzweckhallen, Stadien, Büchereien, Schwimm- bädern, Feuerwehrgebäuden oder Krankenhäusern gefördert werden. gb π Antragsformulare sowie weitere Informationen: www.bafa.de: „erneuerbare Energien“ > „Visualisierung“. BAFA-Hotline: (06196) 908-575 Solarenergie in Wärmenetzen wird jetzt noch stärker gefördert Große Solarwärmeanlagen von mindestens 40 Quadratmetern, die ihre Energie in Wärmenetze einspeisen, werden vom Bund be- sonders gefördert. Betreiber erhalten von der bundeseigenen KfW-Förderbank jetzt bis zu 40 Prozent der Investitionskosten als Tilgungszuschuss, während der Zuschuss für netzunabhängig arbeitende Kollektorflächen weiterhin bei 30 Prozent liegt. Damit möchte das Umweltministerium solare Nahwärmenetze anrei- zen, wie sie derzeit in Dänemark boomen. Erscheint die Solarwärme heute den Betreibern der Nahwär- menetze oftmals noch als Konkurrenz ihrer Blockheizkraftwerke (BHKW), weil durch sie die Betriebszeiten der relativ umwelt- freundlichen BHKW reduziert werden, so könnte sich diese Kalkulation im Zeichen der Energiewende deutlich ändern. Da BHKW-Strom zunehmend als Ausgleich für das fluktuierende Stromangebot aus Windkraft und Photovoltaik gefragt sein wird, dürfte Solarwärme in Nahwärmenetzen aus Sicht der Betreiber an Attraktivität gewinnen. Voraussetzung für das Zusammenspiel der Kollektoren mit anderen Energiequellen sind große Wärme- speicher. Seit dem kürzlich novellierten KWK-Gesetz werden sie mit 250 Euro pro Kubikmeter Speichervolumen bezuschusst. Kann der Speicher nicht über das KWK-Gesetz gefördert werden, weil die Bedarfswärme nicht aus Kraft-Wärme-Kopplung, sondern aus einer Heizkesselanlage kommt, so kommt das MAP zum Tragen: Von der KfW gibt es einen Tilgungszuschuss von ebenfalls 250 Euro pro Kubikmeter bis 30 Prozent der Investitionskosten. Voraussetzung sind 20 Prozent Solarwärme im Netz oder 50 Prozent aus anderen erneuerbaren Energien. Auch bei der Förderung der Wärmetrassen selbst gibt es künftig das Abgrenzungsproblem zwischen der neuen Förderung nach KWK-Gesetz und dem MAP. Im ersten Fall fließen bis zu 100 Euro pro laufendem Meter als Zuschuss, im zweiten sind es nur 60 Euro pro Meter. Bemerkenswert ist, dass der Bund die Integration kleiner privater Solarwärmeanlagen auch in bestehen- de Nahwärmesysteme anreizen möchte, obwohl – oder gerade weil – diese in kommunalen Satzungen oder Wärmelieferverträgen sogar manchmal verboten werden. Schließt jemand eine kleine Solaranlage an ein Wärmenetz an, so steht ihm dafür ab sofort neben der normalen Kollektorförderung ein Bonus von 500 Euro zu. gb π Contracting: Auch größere Stadt- werke bekommen Förderung Zuschüsse und Förderkredite für Biomasse, Wärmepumpen und kleinere Solarwärmeanlagen aus dem Marktanreizprogramm (MAP) des Bundes können jetzt auch von großen Stadtwerken bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beziehungsweise dem Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) beantragt werden. Bislang waren alle Unternehmen, die nicht unter die EU- Definition für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) fallen, von der BAFA-Förderung und dem Biomasseteil der KfW-Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings, dass Groß- unternehmen die geförderte Anlage als Contractor für einen Dritten betreiben, der selbst antragsberechtigt wäre. Kommunen, kommunale Zweckverbände und kommunale Gebietskörper- schaften sind in jedem Fall antragsberechtigt, ebenso kommuna- le Unternehmen, die die KMU-Schwellenwerte unterschreiten. gbπ Foto:BarbaraFrey Foto:SOLEDOSGmbH