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Solarthemen:kom 4/2012

Wärmeförderung auch für Kommunen jetzt noch interessanter Bei der Solarwärme, der Geothermie und der Biomasse gelten seit dem 15. August neue Förderbedingungen im Marktanreizpro- gramm (MAP) des Bundes, die auch für Kommunen und ihre Unternehmen zusätzliche Vorteile bringen. So besteht für Solarwärmekollektoren zwischen 40 und 100 Quadratmeter Kollektorfläche eine Wahlmöglichkeit zwischen Zuschüssen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkon- trolle (BAFA) und Förderkrediten der Kreditanstalt für Wiederauf- bau (KfW) mit in der Regel 30-prozentigen Tilgungsschüssen. Für Anlagen von mindestens 20 Quadratmetern auf Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten (z.B. kommunaler Wohnungs- bau) und Nichtwohngebäuden mit 500 Quadratmeter Nutzfläche (z.B. Sporthallen) wird auch weiterhin eine Innovationsförderung vom BAFA gewährt, die mit 180 Euro/Quadratmeter doppelt so hoch liegt wie der normale Fördersatz für Ein- und Zweifamilien- häuser. Alternativ kann bei Anlagen ab 40 Quadratmetern ein KfW- Kredit mit unverändert 30-prozentigem Tilgungszuschuss ge- währt werden. Auch im Bereich der kleinen Solaranlagen, wie sie im kommunalen Bereich beispielsweise bei kleineren Verwal- tungsgebäuden oder Hausmeisterwohnungen vorkommen, wird die Förderung deutlich attraktiver: Das BAFA zahlt jetzt einen Mindestzuschuss von 1500 Euro pro Anlage. Angehoben wurden auch die Mindestförderungen für Biomasseheizungen und Wärmepumpen. gb π www.bafa.de, www.kfw.de Neue Förderbedingungen für Tiefengeothermie Das Finanzierungsrisiko von Tiefengeothermie-Anlagen hofft das Bundesumweltministerium im Zuge der neuen Förderbedingun- gen des MAP zu mindern. Künftig können nicht nur reine Wärmeanlagen durch die KfW bezuschusst werden, sondern auch Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), sofern die elektrische Leistung nicht mehr als 15 Prozent der thermischen beträgt. Zwar sollen geothermische KWK-Anlagen auch weiterhin haupt- sächlich über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wer- den. Allerdings kommt es vor, dass sich erst im Zuge der Bohrarbeiten herausstellt, dass die Ergiebigkeit auch für eine zu- sätzliche Stromnutzung – beispielsweise durch eine ORC- Turbine – ausreichen würde. Bislang war dies ein Problem, weil mit der ökologisch sehr sinnvollen Verstromung die Förder- berechtigung nach dem MAP entfallen wäre. Grundsätzlich kön- nen jetzt aber bei allen tiefengeothermischen Projekten – also auch bei KWK-Anlagen – Bohrungen ab einer Tiefe von 400 Me- tern gefördert werden. Für Tiefen von 400 bis 1000 Metern be- trägt der Zuschuss 375 Euro je Meter. Zwischen 1000 und 2500 Metern Tiefe gibt es 500 Euro Zuschuss vom Bund. gb π 5HERBST 2012kom..Solarthemen F Ö R D E R U N G Foto:BarbaraFrey Foto:BarbaraFrey Solarfox® Groß-Displays moderne Visualisierung von Photovoltaikanlagen Produzierte Öko-Energie und CO2 -Einsparung individuelles Design, Upload eigener Infos Wettervorhersage, News, RSS-Feeds, usw. Meldungen aus der Kommune Solarfox® Solar Display Systems SOLEDOS GmbH Karl-Groß-Str. 3 D-63584 Gründau Tel. +49 (0) 60 58 - 91 63 8 - 0 Mail: info@solar-fox.de www.solar-fox.de Kompatibel zu: Solar-Log, SMA, Meteocontrol, etc. Erneuerbare Energien in Kommunen sichtbar machen! Sie tun etwas Gutes und leisten einen wichtigen Beitrag für die Energiewende? Mit Solarfox® Displays zeigen Sie Ihren Besuchern Live-Daten von Ihrem Dach. Optisch ansprechend und kombiniert mit Ihren individuellen Inhalten. Machen Sie mit Solarfox Sonnenstrom sichtbar! Gefördert werden: Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Vereinsge- bäude, Schulen, Kindergärten, Kirchen sowie alle sonstigen Gebäude 2.400 € Förderprogramm powered by: Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle i.H.v. 2.400,- € zur Visualisierung erneuer- barer Energien. (0% Eigenanteil) Weitere Infos: www.solar-fox.de/foerderung Komplettsystem: ab 1.690,- € zzgl. MwSt.

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